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Newcastle-Krankheit in Deutschland

Newcastle-Seuchenzug in D
gl. Seit Anfang 2026 traten in Deutschland erstmals seit 30 Jahren wieder Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) im kommerziellen Geflügelhaltungen auf. Betroffen waren mehrere grosse Betriebe in den Bundesländern Bayern und Brandenburg. Offenbar wurde der Erreger aus Polen eingeschleppt, wo bereits im Vorjahr 86 ND-Fälle verzeichnet wurden. In Deutschland besteht die Impfpflicht gegen ND, auch in Kleinbeständen. Die eingesetzten Impfstoffe schützen vor klinischer Erkrankung und reduzieren nach einer allfälligen Infektion die Virusausscheidung. Die deutschen Behörden rufen zur gewissenhaften Einhaltung der Impfpflicht bzw. zur Nachimpfung der Geflügelbestände auf, verweisen insbesondere aber auch auf die Biosicherheit, da die Krankheit von Betrieb zu Betrieb verschleppt werden kann.
Die Schweiz weist den Status der ND-Seuchenfreiheit auf, der jährlich durch ein Überwachungsprogramm bestätigt werden muss. In der Schweiz ist die Impfung gegen ND beim Nutzgeflügel verboten, was auch beim Import von Tieren belegt werden muss. Einzelne Ausbrüche kommen vor, zuletzt im März 2022 im Kanton Jura. Zum Schutz vor einer Virus-Einschleppung empfiehlt das BLV die konsequente Anwendung von Biosicherheitsmassnahmen (Hygieneschleuse usw.). Wie bei der Vogelgrippe sollte auch der Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln vermieden werden.
Die Krankheitssymptome der ND, auch als «atypische Geflügelpest» bezeichnet, sind ähnlich wie bei der Vogelgrippe («Geflügelpest»), wobei der Verlauf von unauffällig bis sehr schwer mit hoher Mortalität reichen kann. Tierhaltende müssen verdächtige Symptome sofort einem Tierarzt /einer Tierärztin melden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen empfiehlt das BLV eine Ausschlussuntersuchung.


Auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts ist eine Europakarte mit der Verbreitung der Seuchenfälle ersichtlich.

Link zur Newcastle-Krankheit auf der BLV-Webseite

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